Die stetig wachsenden Anforderungen für den korrekten Umgang von Lithium-Ionen-Batterien stellen Unternehmen in Industrie und Gewerbe kontinuierlich vor große Herausforderungen. Mit Linther vertrauen Sie auf einen verlässlichen Partner, wenn es um die Lagerung und den Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien geht.
Unser gesamtes Lager am Standort in München-Aubing verfügt über eine Brandmeldeanlage und ist VdS 3103 : 2019-06 (03) geprüft. Diese Erlaubnis gibt Ihnen und uns die Sicherheit, die für diese Herausforderung an eine bedarfsgerechte Lagerung unbedingt notwendig ist. So können Sie gefährliche Güter und Stoffe bei uns lagern und sich beruhigt auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Gerne organisieren wir den Vor- und Nachlauf und erstellen sämtliche Begleitdokumente gemäß ADR Vorschriften.
Bernhard Meindorfer
Telefon: +49 (0) 89 863 003 - 40
E-Mail: meindorfer@linther.de
Die Linther Spedition ist am Standort in München durch die DEKRA zertifiziert und verfügt sämtliche Genehmigungen der Landeshauptstadt München (Referat für Gesundheit und Umwelt) zur Lagerung Wassergefährdende Stoffe Klasse 1-3.
Aufgrund der WGK und der Tonnage der gehandhabten wassergefährdenden Stoffe legt die AwSV einheitliche Anforderungen für Anlagen bundesweit fest. Damit soll eine Gefährdung von Grund- und Oberflächengewässern bei der Lagerung und Handhabung der Stoffe ausgeschlossen werden. Außerdem bietet die Einstufung für Anlagenbetreiber, Vollzugsbehörden vor Ort sowie im Falle eines Unfalls für die örtlichen Feuerwehren eine aggregierte Gefährlichkeitskennzahl. So müssen sie die Relevanz aller Kombinationen von Gefährlichkeitsmerkmalen für den Gewässerschutz nicht im Einzelnen beurteilen. Die WGK-Einstufung schafft darüber hinaus den Anreiz, besonders gefährliche oder schlecht untersuchte Stoffe durch solche, die weniger wassergefährdend und gut untersucht sind, zu ersetzen.
Weitere Hinweise finden Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes.
Die AwSV unterscheidet die WGK-Einstufung von Stoffen und Gemischen. Hierbei ist für Stoffe, Gemische und Erzeugnisse folgendes zu beachten (siehe auch § 2 Begriffsbestimmungen der AwSV):
Einstufung | Bezeichnung |
---|---|
nwg | nicht wassergefährdend |
awg | allgemein wassergefährdend |
WGK 1 | schwach wassergefährdend |
WGK 2 | deutlich wassergefährdend |
WGK 3 | stark wassergefährdend |
Bernhard Meindorfer
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E-Mail: meindorfer@linther.de