Die aktualisierten Incoterms® 2020-Regeln sind am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Internationale Handelskammer (ICC) hat sich zum Ziel gesetzt, den Zugang zu den Incoterms® 2020 zu erleichtern, und die aktualisierten Regeln definieren, wer zwischen Verkäufer und Käufer für die mit der Warenlieferung verbundenen Kosten und Risiken verantwortlich ist. Als Käufer/Verkäufer sollten Sie überprüfen und feststellen, welche Incoterms® Ihr Unternehmen üblicherweise verwendet, und sobald Sie diese kennen, prüfen ob sie mit den durch die Bedingungen von 2020 eingeführten Änderungen übereinstimmen und welche Auswirkungen sie auf Ihren Versand haben könnten.
Bitte beachten Sie dringend, dass die alten Fassungen durch Herausgabe einer neuen Fassung nicht an Gültigkeit verlieren. Entscheidend ist hier was im Kaufvertrag geregelt wurde. Die jeweilig verwendete Fassung verliert erst an Gültigkeit, durch eine Neureglung im Kaufvertrag.
Die Internationale Handelskammer rät dringend davon ab, alte Fassungen zu verwenden und Änderungen an den jeweiligen Fassungen individuell vor zu nehmen.
"Ab Werk" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die Ware dem Käufer an einem anderen benannten Lieferort (z. B. Fabrik oder Lager) zur Verfügung stellt. Dieser benannte Ort kann auch auf dem Gelände des Verkäufers liegen. Der Verkäufer muss die Ware weder auf ein abholendes Transportmittel verladen, noch muss er sie zur Ausfuhr freimachen, falls dies erforderlich sein sollte.
"Frei Frachtführer" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Käufer benannten Person beim Verkäufer oder an einem anderen benannten Ort liefert. Die Parteien sind gut beraten, die Stelle innerhalb des benannten Lieferortes so genau wie möglich zu bezeichnen, da an dieser Stelle die Gefahr auf den Käufer übergeht.
"Frachtfrei" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart ist) liefert, und dass der Verkäufer den Beförderungsvertrag abzuschließen und die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten zu zahlen hat.
"Frachtfrei versichert" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart ist) liefert, und dass der Verkäufer den Beförderungsvertrag abzuschließen und die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten zu zahlen hat. Zudem verpflichtet sich der Verkäufer einen Transportversicherungsvertrag mit umfassendem Deckungsschutz (Institute Cargo Clause A) für die auf den Käufer übergehende Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transports von der Lieferstelle mindestens bis zum Bestimmungsort abzuschließen.
"Geliefert benannter Ort" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel des Verkäufers entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung zum benannten Ort stehen.
"Geliefert benannter Ort entladen" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert, sobald die Ware von dem ankommenden Beförderungsmittel entladen wurde und an einem benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware zum und der Entladung am benannten Bestimmungsort entstehen.
"Geliefert verzollt" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellt. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware bis zum Bestimmungsort stehen und hat die Verpflichtung, die Ware nicht nur für die Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr freizumachen, alle Abgaben sowohl für die Aus- als auch für die Einfuhr zu zahlen sowie alle Zollformalitäten zu erledigen.
"Frei Längsseite Schiff" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware längsseits des Schiffs (z. B. an einer Kaianlage oder auf einem Binnenschiff) im benannten Verschiffungshafen gebracht ist. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn sich die Ware längsseits des Schiffs befindet. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.
"Frei an Bord" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.
"Kosten und Fracht" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen und die Kosten und Fracht zu tragen, die für die Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind.
"Kosten, Versicherung und Fracht" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen sowie die Kosten und Fracht zu tragen, die für die Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind. Zudem hat der Verkäufer auf eigene Kosten eine Transportversicherung abzuschließen, die zumindest der Mindestdeckung gemäß den Klauseln (C) der Institute Cargo Clauses (LMA/IUA) entspricht.
Ein neuer Incoterm DPU (Delivered at Place Unloaded) wurde eingeführt, um DAT (Delivered at Terminal) zu ersetzen. DPU ist der einzige Incoterm, bei dem die Waren am Bestimmungsort entladen angeliefert werden. Die ICC hat diesen Begriff umbenannt, weil der Käufer und/oder Verkäufer manchmal möchte, dass die Warenlieferung an einem anderen Ort als einem Terminal stattfindet. Dies ist der einzige Begriff, der den Verkäufer mit der Entladung der Waren beauftragt.
Eine wichtige Änderung betrifft den Term Free Carrier (FCA). Gemäß FCA ist der Verkäufer nun dafür verantwortlich, die Sendung an seinem eigenen oder einem benannten Ort zur Abholung bereit zu halten. In beiden Fällen ist der Verkäufer dafür verantwortlich, dass die Ware direkt auf das Transportmittel des Käufers verladen wird, damit der Frachtführer des Käufers dem Verkäufer ein Bill of Lading (Konnossement) ausstellen kann.
Mit CIF (Cost of Insurance and Freight) liefert der Verkäufer die Sendung an den Spediteur und zahlt die Versandkosten und die Versicherung bis zum endgültigen Bestimmungsort, unabhängig davon, wie die Sendung transportiert wird. Für das Jahr 2020 erhöht CIP (Carriage and Insurance Paid) die Höhe der erforderlichen Versicherung.
DAP (Delivered at Place), DPU (Delivered at Place Unloaded) und DDP (Delivery Duty Paid) berücksichtigen nun, dass Käufer und Verkäufer ihren Transport selbst organisieren anstatt Drittfirmen zu beauftragen.
Die Incoterms® sind seit vielen Jahren ein wichtiger Eckpunkt für Angebote und Vertragsabschlüsse im internationalen Handel. Ihre richtige Anwendung beeinflusst nicht zuletzt den Erfolg eines Export-, sowie eines Importgeschäftes. Sie benötigen eine individuelle Beratung und möchten in Ihrem Unternehmen Ihr Personal schulen, dann sprechen Sie uns an. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für ein In-House-Seminar
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Die Schulung wird von einem Akkreditierten Incoterms® Trainer durchgeführt, welcher über langjährige Erfahrung im internationalen Handel und in der Logistik verfügt.
Bernhard Meindorfer
Telefon: +49 (0) 89 863 003 - 40
E-Mail: meindorfer@linther.de
* Die Incoterms®-Regeln sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum der ICC. Weitere Informationen zu den Incoterm®-Regeln können auf der ICC-Website abgerufen werden. Incoterms® und das Incoterms® 2020-Logo sind Warenzeichen der ICC. Dieses Dokument wird unseren Kunden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Eine vollständige und detaillierte Beschreibung aller Rechte und Pflichten, die sich aus der Verwendung der oben genannten Incoterms® ergeben, finden Sie im offiziellen Text der ICC.
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