Bei der Abwicklung grenzüberschreitender Warenbewegungen haben Unternehmen eine Vielzahl von verfahrensrechtlichen Regelungen aus dem Zollkodex sowie nationalen Gesetzen (z. B. Umsatzsteuergesetz) einzuhalten. Insbesondere importseitig besteht das Risiko, Waren nicht oder nicht richtig anzumelden, was zu ungerechtfertigten Steuervorteilen führen kann.
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Paragraph 1 des Außenwirtschaftsgesetzes sagt, dass der Güter-, Dienstleistungs-, Kapital- und Zahlungsverkehr mit anderen Wirtschaftsgebieten grundsätzlich frei ist, doch es sind wichtige Ausnahmen zu beachten.
Lassen Sie sich von uns beraten. Gerne übernehmen wir für Sie die Allgemeine Genehmigungs- und Ausfuhrkontrolle.
Der deutsche Außenhandel unterliegt grundsätzlich keinen Beschränkungen. Es gibt jedoch begründete Ausnahmen im europäischen und deutschen Außenwirtschaftsrecht: Verbote und Genehmigungspflichten für Ausfuhren greifen dann, wenn Exporte die europäische bzw. nationale Sicherheit gefährden – oder diplomatische und militärische Konflikte provozieren.
Die Möglichkeit, dass ein Export von Ausfuhrkontrollen betroffen ist, besteht vor allem bei Sicherheitstechnologien, Waffen und Produkten, die für zivile und militärische Zwecke (Dual-Use-Güter) eingesetzt werden können.
Genehmigungspflichten können sich insbesondere aus dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der Verordnung (EU) 2021/821 (EU-Dual-Use-VO), der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 (Feuerwaffenverordnung), der Verordnung (EU) 2019/125 (Anti-Folter-Verordnung) sowie aus diversen Embargoverordnungen ergeben.
Ob ein Export kontrolliert wird, also eine Genehmigung erforderlich ist oder gar ein Verbot besteht, hängt grundsätzlich von vier verschiedenen Aspekten ab:
Unternehmen müssen selbst prüfen, ob Ihre Ausfuhren von einer oder mehr dieser exportkontrollrechtlichen Maßnahmen betroffen sind. Jedes zu exportierende Gut muss hinsichtlich einer Betroffenheit jeder dieser vier genannten Maßnahmen geprüft werden. Demnach sind folgende vier Prüfungen durchzuführen, wenn Sie prüfen wollen, ob Ihre Lieferung exportkontrollrechtlich beschränkt ist oder nicht:
Sandra Zethner-Kromarek
Telefon: +49 (0) 89 863 003 - 34
E-Mail: zethner-kromarek@linther.de